FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Können Sie null Fehler garantieren?

Ich strebe natürlich null Fehler an. Das gilt in besonderem Maße für das Werbelektorat. Eine Null-Fehler-Garantie kann ich aber nicht geben. Niemand kann das. Was ich Ihnen garantieren kann, ist allergrößte Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Arbeit an Ihrem Text.

Muss ich mich als Unternehmen nach den amtlichen Rechtschreibregeln richten?

Verbindlich sind die amtlichen Rechtschreibregeln einzig für Behörden, Universitäten und Schulen. Als Unternehmen können Sie, salopp gesagt, schreiben wie Sie wollen. Denn das Abweichen von den amtlichen Regeln ist in keiner Weise strafbewehrt. Allerdings ist es empfehlenswert, sich im Wesentlichen an die gültigen Regeln zu halten, wenn man Texte für sein Unternehmen und somit für seinen guten Ruf verfasst. Und wenn etwas amtlich nicht geregelt werden kann, zum Beispiel unternehmensspezifische Schreibweisen, dann kann und sollte man das selbst regeln. Ein Lektor wacht über beides: über die Einhaltung Ihrer eigenen und der amtlichen Regeln.

Warum soll ich in ein Korrektorat investieren, wenn es doch Korrekturprogramme gibt?

Korrekturprogramme entdecken so manchen Fehler zuverlässig. Sie können eine Korrektorin respektive einen Korrektor aus Fleisch und Blut allerdings nicht ersetzen. „Initative“? Findet ein Korrektuprogramm, hoppla, Korrekturprogramm sofort. Gleiches gilt für zum Beispiel die „EU-Ökodesign-Verordung“, die „Energieeffiezinz“ oder auch das Wörtchen „beispielweise“. Was aber, wenn ein fehlender, ein überzähliger oder ein vertauschter Buchstabe einen neuen Sinn ergibt? Heißt es nun Tweed oder Tweet, aufknüpfen oder aufknöpfen, Lunch oder Launch, Evakuierung oder Evaluierung, Bock oder Block, Klinken oder Kliniken? Das lässt sich nur aus dem Zusammenhang erkennen, aber Zusammenhänge erkennen Korrekturprogramme nicht. Und wenn es so richtig um Grammatik geht … aber das ist ein weites Feld.

Können Sie mir Diskretion zusichern?

Wenn Sie ganz sichergehen wollen, dann schließen Sie mit mir eine Geheimhaltungsvereinbarung. Aber auch ohne eine solche können Sie sich darauf verlassen, dass Geschäftsgeheimnisse mein Büro nicht verlassen und zu unbefugten Augen und Ohren vordringen.

Bieten Sie kostenlose Probelektorate an?

Nein. Oder haben Sie schon mal von einer Autowerkstatt gehört, die eine kostenlose Probeinspektion anbietet? Aber ein Schnupperlektorat für einen überschaubaren Text, das können Sie von mir bekommen. Zu einem deutlich ermäßigten Preis. Und wenn Sie mich auf dieser Grundlage häufiger oder – noch besser – regelmäßig beauftragen wollen, gilt ab dann der reguläre Satz.